Sicherheitsbestimmungen im Sport- und Schwimmunterricht

Liebe Eltern!

Die Sicherheitsbestimmungen im Sport- und Schwimmunterricht wurden verstärkt und nue überarbeitet. Dies bedeutet, dass folgende Bedingungen erfüllt sein müssen, dass Ihr Kind am Sportunterricht teilnehmen darf:

  1. Ohrringe müssen schon zu Hause ordnungsgemäß so abgeklebt werden, dass der Schutz im Sprotunterricht noch hält. Wenn möglich, sollen Ohrringe an Sporttagen nicht angelegt werden.
  2. Jeglicher anderer Schmuck (Uhren, Ketten, Ringe, Bändchen etc.) darf nicht getragen werden.
  3. Die Kinder müssen feste Sportschuhe tragen. Gymnastikschläppchen werden nicht akzeptiert.
  4. Lange Haare müssen mit einem Zopfgummi zusammengebunden werden. Haarschmuck wie Spängchen, Haarreife etc. darf ebenfalls nicht getragen werden.

Dies alles dient der Sicherheit Ihres Kindes und der Vermeidung von Sportunfällen!
Kinder ohne Schutz dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen!

Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, so schicken Sie bitte eine kurze schriftliche Entschuldigung mit.

Bei häufigem Vergessen der Turnsachen werden die Kinder während des Sportunterrichts in einer anderen Klasse untergebracht und Sie erhalten vom Lehrer eine Mitteilung.